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   SG Hildesheim, 23.11.2012 - S 42 AY 113/12 ER   

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SG Hildesheim, 23.11.2012 - S 42 AY 113/12 ER (https://dejure.org/2012,80691)
SG Hildesheim, Entscheidung vom 23.11.2012 - S 42 AY 113/12 ER (https://dejure.org/2012,80691)
SG Hildesheim, Entscheidung vom 23. November 2012 - S 42 AY 113/12 ER (https://dejure.org/2012,80691)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10

    "Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"

    Auszug aus SG Hildesheim, 23.11.2012 - S 42 AY 113/12
    Der nach § 86b Abs. 2 Satz 2 Sozialgerichtsgesetz (SGG) am 10. Juli 2012 eingegangene, zulässige Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Antragsgegnerin des Inhalts, diese einstweilen zu verpflichten, den Antragstellern höhere Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zu gewähren, ist nach Erlass des abhelfenden vorläufigen Änderungsbescheides der Antragsgegnerin vom 16. August 2012 über die Gewährung höherer Grundleistungen nach Maßgabe des Erlasses des Nds. Innenministeriums vom 3. August 2012 zur Umsetzung der Übergangsregelung aus dem Urteil des BVerfG vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 10/10 und 2/11 - und der für die Monate September bis November 2012 in geringfügig zugunsten der Antragsteller abgeändert vorgenommenen Auszahlung von Taschengeld und Aushändigung von Wertgutscheinen unbegründet, denn die Antragsteller haben für ihr e.g. Begehren keinen Anordnungsanspruch und keinen Anordnungsgrund glaubhaft gemacht, § 86b Abs. 2 Satz 4 SGG i.V.m. §§ 920 Abs. 2, 294 Zivilprozessordnung (ZPO).

    Diesen Bedenken braucht seit dem grundlegenden Urteil des BVerfG vom 18. Juli 2012 (- 1 BvL 10/10 und 1 BvL 2/11 -, BGBl I. 2012, S. 1715 f. = NVwZ 2012, S. 1024 ff.) nicht weiter und differenzierter nach Personen- bzw. Fallgruppen nachgegangen werden.

    Die Antragsteller haben schließlich nicht glaubhaft gemacht, dass ihnen trotz Umsetzung der Übergangsregelung aus dem Urteil des BVerfG vom 18. Juli 2012 (a.a.O.) nach Maßgabe der Erlasse des Nds. Ministeriums für Inneres und Sport (MI) vom 22. August und 3. September 2012 - A 11.32-12235-8.1.18 - (abrufbar unter: www.nds-fluerat.org/infomaterial/erlasse-des-niederschsichen-ministeriums/) wesentlich höhere Grundleistungen zustehen.

    Die Entscheidung über die Erstattung der außergerichtlichen Kosten der Beteiligten beruht auf einer entsprechenden Anwendung des § 193 SGG und berücksichtigt das teilweise Obsiegen der Antragsteller, namentlich soweit es ihnen um die Gewährung von Grundleistungen gem. § 3 AsylbLG in verfassungsmäßiger Höhe nach Maßgabe des Urteils des BVerfG vom 18. Juli 2012 (a.a.O.) ging, dem die Antragsgegnerin durch Änderungsbescheid vom 16. August 2012 und die laufende Leistungsgewährung entsprochen hat.

  • BSG, 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R

    Asylbewerberleistung - Analogleistung - rechtsmissbräuchliche Beeinflussung -

    Auszug aus SG Hildesheim, 23.11.2012 - S 42 AY 113/12
    Die zur Begründung herangezogenen Entscheidungen des SG Detmold und des SG Altenburg vermögen unter Zugrundelegung der höchstrichterlichen Rechsprechung des BSG seit den Urteilen vom 17. Juni 2008 - B 8/9b AY 1/07 R u.a. - nicht zu überzeugen.

    Ausreichend für die Annahme der Beeinflussung der Aufenthaltsdauer ist zudem, wenn bei generell-abstrakter Betrachtungsweise das vorwerfbare Fehlverhalten typischerweise die Aufenthaltsdauer verlängern kann; ein Kausalzusammenhang im engeren Sinne, und damit die Feststellung, ob die Aufenthaltsbeendigung des betroffenen Leistungsberechtigten durch sein Fehlverhalten tatsächlich verzögert wurde bzw. früher hätte erfolgen können, ist nicht erforderlich, weil keine sichere Aussage über hypothetische Kausalverläufe getroffen werden kann (BSG, Urteile vom 17. Juni 2008, a.a.O., juris Rn. 43; vom 2. Februar 2010 - B 8 AY 1/08 R -, zit. nach juris Rn. 12).".

    "Ebenso wenig entscheidend ist in diesem Zusammenhang, ob der Missbrauchstatbestand aktuell noch andauert (vgl. zum Vorstehenden: BSG, Urteil vom 17. Juni 2008, B 8/9b AY 1/07 R).

    Maßgebend ist allein der Zusammenhang zwischen der gesamten Dauer des Aufenthalts in Deutschland und dem Fehlverhalten des Ausländers, gleichgültig, ob dieses Fehlverhalten einmalig oder auf Dauer angelegt ist bzw. war oder ob es sich wiederholt hat (vgl. zum Vorstehenden: BSG, Urteil vom 17. Juni 2008 B 8/9b AY 1/07 R , Juris Rdnr. 40, 41; Hohm, in: Schellhorn/Schellhorn/Hohm, SGB XII, 18. Auflage 2010, § 2 AsylbLG, Rdnr. 13 m. w. N.).

  • SG Hildesheim, 01.02.2012 - S 42 AY 177/10

    Abschiebestopp; zielstaatsbezogenes Abschiebungshindernis; Beeinflussung der

    Auszug aus SG Hildesheim, 23.11.2012 - S 42 AY 113/12
    Die Kammer hat in ihrem, den Beteiligten bekannten Beschluss vom 1. Februar 2012 - S 42 AY 177/10 ER -, zit. nach juris Rn. 56, abrufbar unter www.rechtsprechung.niedersachsen.de, zu dieser Frage bereits ausgeführt:.

    Umgekehrt ist indes zu beachten, dass es dem Leistungsträger nach dem AsylbLG verwehrt ist, im Rahmen der Prüfung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 2 Abs. 1 AsylbLG eine vom Ausländerrecht unabhängige leistungsrechtliche Bewertung des entscheidungserheblichen Sachverhaltes vorzunehmen (vgl. Beschluss der Kammer vom 1. Februar 2012, a.a.O., Rn. 71 m.w.N.).

    Die Kammer vermag auch nicht zu erkennen, dass die Antragsgegner entgegen der Rechtsprechung der Kammer (vgl. Beschluss vom 1. Februar 2012, a.a.O., Rn. 79 ff.) derzeit unzulässige Einbehalte wegen der Versorgung mit Haushaltsenergie vornimmt.

    Die Antragsgegnerin wird für ihre endgültige Regelung der Leistungsgewährung ab Juli 2012 ohnehin den Vorrang der Sachleistungsgewährung im Hinblick auf die Bedarfe der Abteilung 4 des RBEG zu beachten haben (dazu Beschluss der Kammer vom 27. August 2012 - S 42 AY 109/12 -, der die bisherige Rechtsprechung der Kammer aus dem Beschluss vom 1. Februar 2012 (a.a.O.) fortsetzt).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.09.2011 - L 8 AY 68/11
    Auszug aus SG Hildesheim, 23.11.2012 - S 42 AY 113/12
    Die Kammer schließt sich daher der vom Antragsgegner in Bezug genommenen Rechtsprechung des LSG Niedersachsen-Bremen (Beschluss vom 27. September 2011 - L 8 AY 68/11 B ER -, n.v.) an, nach der eine Korrektur rechtlich untragbarer Ergebnisse eines ggf. lebenslangen Ausschlusses von privilegierten Leistungen gem. § 2 Abs. 1 AsylbLG im Rahmen der Auslegung und Anwendung des Tatbestandsmerkmals rechtsmissbräuchliche Beeinflussung der Aufenthaltsdauer allein über den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu erfolgen hat.

    Das LSG Niedersachsen-Bremen hat in seinem Beschluss vom 27. September 2011 (a.a.O.) ausgeführt:.

  • SG Altenburg, 21.10.2011 - S 21 AY 3592/11

    Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Analogleistungen, vorläufiger

    Auszug aus SG Hildesheim, 23.11.2012 - S 42 AY 113/12
    Sie stützen ihr Begehren auf Gewährung von sog. Analog-Leistungen gem. § 2 Abs. 1 AsylbLG vielmehr auf die vom SG Detmold (Urteil vom 5. April 2011 - S 6 AY 139/10 -, Asylmagazin 2011, S. 268 ff.) und hieran anknüpfend vom SG Altenburg (Beschluss vom 21. Oktober 2011 - S 21 AY 3592/11 ER -, abrufbar unter: www.asyl.net) vertretene Rechtsauffassung, wonach ein Anspruch auf Analog-Leistungen trotz früherer Identitätstäuschung nach Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25 Abs. 5 AufenthG bestehe, wenn von einem zukünftigen Daueraufenthalt auszugehen sei.

    Soweit das SG Altenburg in seinem Beschluss vom 21. Oktober 2011 (a.a.O., BA S. 6) darauf abstellt, dass eine rechtsmissbräuchliche Beeinflussung der Aufenthaltsdauer der dortigen Kläger jedenfalls seit Erteilung der Aufenthaltserlaubnisse gem. § 25 Abs. 5 AufenthG nicht mehr gegeben sei, weil spätestens seit Erteilung dieser Aufenthaltstitel eine fehlende Mitwirkung bei der Beschaffung von Passersatzpapieren die Aufenthaltsdauer nicht (mehr) beeinflussen könne, verkennt es den Zeitpunkt und die Zeitdauer, der bzw. die für die Beurteilung der Frage des rechtsmissbräuchlichen Verhaltens in den Blick zu nehmen ist.

  • SG Detmold, 05.04.2011 - S 6 AY 139/10

    Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Analogleistungen,

    Auszug aus SG Hildesheim, 23.11.2012 - S 42 AY 113/12
    Sie stützen ihr Begehren auf Gewährung von sog. Analog-Leistungen gem. § 2 Abs. 1 AsylbLG vielmehr auf die vom SG Detmold (Urteil vom 5. April 2011 - S 6 AY 139/10 -, Asylmagazin 2011, S. 268 ff.) und hieran anknüpfend vom SG Altenburg (Beschluss vom 21. Oktober 2011 - S 21 AY 3592/11 ER -, abrufbar unter: www.asyl.net) vertretene Rechtsauffassung, wonach ein Anspruch auf Analog-Leistungen trotz früherer Identitätstäuschung nach Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25 Abs. 5 AufenthG bestehe, wenn von einem zukünftigen Daueraufenthalt auszugehen sei.

    Der vom SG Detmold in seinem Urteil vom 5. April 2011 (a.a.O., UA S. 10 f.) wiedergegebenen Begründung für die dort vertretene Ausnahme von der abstrakten Kausalität ist entgegenzuhalten, dass der positiven Entscheidung einer Ausländerbehörde über die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gem. § 25 Abs. 5 AufenthG regelmäßig nicht der Wille zu entnehmen ist, aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegenüber dem betroffenen Ausländer nicht mehr weiter zu verfolgen.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.02.2011 - L 8 AY 126/10

    Grundleistungsregelungen in § 3 AsylbLG verstoßen gegen das Grundrecht auf

    Auszug aus SG Hildesheim, 23.11.2012 - S 42 AY 113/12
    Die Kammer nimmt zur Begründung auf die Ausführungen des LSG Niedersachsen-Bremen (Beschluss vom 21. Februar 2011 - L 8 AY 126/10 B -, zit. nach juris) Bezug.
  • VG Göttingen, 06.09.2005 - 2 A 91/05

    Asylanerkennung; Hussein; Irak; Nordirak; Rücknahme; Widerruf

    Auszug aus SG Hildesheim, 23.11.2012 - S 42 AY 113/12
    Sie haben daraufhin für die Dauer bis zur Bestandskraft der gerichtlichen Entscheidung über den Widerruf der Flüchtlingsanerkennung im September 2005 (Urteil des VG Göttingen vom 6. September 2005 - 2 A 91/05 -) über Jahre - überwiegend materiell unrichtig - privilegierte Sozialleistungen nach dem BSHG und SGB II bezogen, obwohl ihnen bei rechtzeitiger Offenbarung ihrer wahren Identität im Asylverfahren für die Folgezeit bis zur Aufenthaltsbeendigung wohl nur Grundleistungen gem. § 3 AsylbLG zugestanden hätten.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2011 - L 8 AY 50/11
    Auszug aus SG Hildesheim, 23.11.2012 - S 42 AY 113/12
    Die Auffassung der Beteiligten, dass ab dem Zeitpunkt der Beendigung des rechtsmissbräuchlichen Verhaltens die Vorbezugszeit des § 2 Abs. 1 AsylbLG erneut zu laufen beginne, geht fehl (vgl. Senatsbeschlüsse vom 5. Juli 2011, L 8 AY 61/11 B ER und vom 27. Juli 2011, L 8 AY 50/11 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.07.2011 - L 8 AY 61/11
    Auszug aus SG Hildesheim, 23.11.2012 - S 42 AY 113/12
    Die Auffassung der Beteiligten, dass ab dem Zeitpunkt der Beendigung des rechtsmissbräuchlichen Verhaltens die Vorbezugszeit des § 2 Abs. 1 AsylbLG erneut zu laufen beginne, geht fehl (vgl. Senatsbeschlüsse vom 5. Juli 2011, L 8 AY 61/11 B ER und vom 27. Juli 2011, L 8 AY 50/11 B ER).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76

    Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren

  • BSG, 02.02.2010 - B 8 AY 1/08 R

    Asylbewerberleistung - Analog-Leistung nach § 2 AsylbLG - Vorbezugszeit -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.09.2004 - L 7 AL 103/04
  • OVG Niedersachsen, 24.07.2012 - 2 LB 278/11

    Formlose Aufforderung zur Passvorlage als hinreichende Aufforderung zur Erfüllung

  • SG Hildesheim, 03.04.2012 - S 42 AY 147/11

    Ausschluss eines Ausländers von den privilegierenden Leistungen des § 2 Abs. 1

  • SG Hildesheim, 06.05.2014 - S 42 AY 162/10
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2021 - L 8 AY 21/19

    Aussetzung eines Verfahrens um Leistungen nach dem AsylbLG; Konkrete

    Nur vereinzelt wird ein dauerhafter Ausschluss von Leistungen nach § 2 AsylbLG wegen eines rechtsmissbräuchlichen Verhaltens als im Einzelfall nicht verhältnismäßig angesehen (vgl. etwa LSG Sachsen, Urteil vom 26.2.2020 - L 8 AY 5/14 - juris Rn. 40 ff., Revision beim BSG anhängig - B 7 AY 2/20 R - SG Hildesheim, Beschluss vom 23.11.2012 - S 42 AY 113/12 ER - juris Rn. 11 ff.; SG Landshut, Beschluss vom 6.5.2019 - S 11 AY 38/19 ER - juris Rn. 36; vgl. auch OVG Bremen, Urteil vom 16.5.2013 - S 3 A 197/12 - juris 28).
  • SG Hildesheim, 06.05.2014 - S 42 AY 162/10
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten im Übrigen wird auf die Gerichtsakte des vorliegenden Verfahrens, auf die Gerichtsakte des Sozialgerichts Hildesheim zum Az S 42 AY 113/12 ER sowie auf die Verwaltungsvorgänge der Beklagten Bezug genommen.

    Insoweit nimmt die Kammer Bezug auf den ausführlich begründeten Beschluss vom 23.11.2012 zum Az S 42 AY 113/12 ER mit den Klägern zu 1-3 als Beteiligte.

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